EManche mussten für die Strafregisterbescheinigungen für die ÖFT-Lizenzen – trotz Ehrenamtlichkeit – Gebühren bezahlen.

Unser OÖFT-Präsident Helmut Kranzlmüller ist dem bis ins Sozialministerium nachgegangen. Die Auskunft des Zuständigen, Hr. Mag. Manuel Aigner, war eindeutig: Bei ehrenamtlicher Tätigkeit (wie Trainer im Sportverein) sind keine Gebühren für die Erstellung der Strafregisterbescheinigungen zu bezahlen. Solltet ihr dafür bezahlt haben – das Geld muss rückerstattet werden. 

Solltet ihr dabei Unterstützung brauchen, wendet euch bitte an helmut.kranzlmueller@outlook.com.

Lieber Helmut, danke dafür!

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